Datenschutz­beauftragter Karlsruhe

Personenbezogene Daten fallen in den Anwendungsbereich aller Datenschutzgesetze. Der Datenschutz, die Beachtung der Privatsphäre, ist auch in Art. 8 GRCh verankert und somit ein wichtiges Grund- und Menschenrecht. Um Unternehmen, Vereine und Behörden bei der Umsetzung und Beachtung aller datenschutzrelevanten Themen besser unterstützen zu können, wurde die Figur des Datenschutzbeauftragten geschaffen.
Ein Datenschutzbeauftragter nimmt somit in Ihrem Unternehmen im Rahmen und zur Erfüllung der Datenschutzgesetze eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion ein. Als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutzbehörden und Betroffene gestaltet, kommuniziert und kontrolliert ein Datenschutzbeauftragter mit seiner Expertise die Einhaltung und Beachtung der Normen.
Ein Datenschutzbeauftragter kann sowohl intern als auch extern benannt werden. Es bleibt einem dabei selbst überlassen, wie man die Figur im Unternehmengefüge eingliedern möchte. Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutz­beauftragten hängt von der Kerntätigkeit des Unternehmens ab und ist in Art. 37 DSGVO geregelt. Daneben schreibt unser nationales Datenschutzgesetz in § 38 BDSG-neu weitere Anwendungsfälle vor. Grundsätzlich kann man festhalten, dass Unternehmen mit mehr als 20 Personen und Unternehmen, die zur Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtet sind, in der Regel einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Maren Kübler
Jennifer Schild
Christian Wack
Dr. Karl-J. Wack
Hubert Beeck

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Von der Erstberatung über die Projektbegleitung bis hin zu kontinuierlichen Verbesserungen oder die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten – Wir stehen Ihnen als Partner kompetent zur Seite.

VELIT Consulting

Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte berät und unterstützt Unternehmen bei der Einführung und Einhaltung aller internen und externen datenschutzrelevanten Themen. Die Figur und damit verbunden die Pflicht zur Benennung dessen gab es in Deutschland bereits vor Einführung der Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde das Konzept des Datenschutzbeauftragten endlich europaweit etabliert. Die Pflicht zur Benennung hängt von der Kerntätigkeit des Unternehmens ab und ist in Art. 37 DSGVO geregelt. Daneben regelt unser nationales Datenschutzgesetz in § 38 BDSG-neu weitere Anwendungsfälle.

Den Unternehmen bleibt es dabei selbst überlassen, ob sie einen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten oder einen Externen als externen Datenschutzbeauftragten benennen. Die Unternehmen sollten bei der Auswahl eines entsprechenden Datenschutzbeauftragten stets darauf achten, dass dieser bei Erfüllung seiner Aufgaben keinem Interessenskonflikt unterliegt und die notwendige Fachkunde mitbringt. Besonders hervorzuheben bei der Benennung eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass hierbei die Haftung für mögliche, etwaige Verstöße weiterhin bei der Geschäftsführung, der Leitung des Unternehmens, liegt.

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Unser Datenschutz­beauftragter unterstützt Sie bei der Umsetzung datenschutz­rechtlicher Vorschriften und ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Datenschutz & Datensicherheit.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir machen Datenschutz - sicher und einfach. Wir sind kompetente Partner und bieten ein umfassendes Leistungsportfolio an. Dadurch schaffen wir Ihnen die notwendigen Freiräume, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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Wissenswertes über Karlsruhe

Karlsruhe liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und ist nach Stuttgart die zweitgrößte Stadt des Bundeslandes. Die Stadt ist mitunter für den Bundesgerichtshof sowie das Bundesverfassungsgericht bekannt. Der Bundesgerichtshof besteht seit 1950 in Karlsruhe und bildet den obersten Gerichtshof des Bundes. Der Fokus des Bundesgerichtshofs liegt auf der Entscheidung über Revisionen gegen Urteile der Oberlandesgerichte und Landesgerichte. Des Weiteren beschäftigt sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse dieser Gerichte.

Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951 gegründet und bildet sowohl das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Da das Bundesverfassungsgericht das Handeln aller Staatsorgane überprüft, gilt dieses auch als "Hüter der deutschen Verfassung".

Auch kulturell hat Karlsruhe einiges zu bieten. So befindet sich das angesehene Kulturinstitut ZKM, Zentrum für Kunst und Medien, seit 1989 in Karlsruhe und macht so die Stadt zu einer der bedeutendsten europäischen Standorte der Informations- und Kommunikationstechnik.